Bis zu 9.000 € Förderung erhalten

Jetzt zum Fördercheck

Förderung für neue Fenster

So nutzt du alle Möglichkeiten

Du planst den Tausch deiner Fenster und möchtest Fördermittel nutzen? Bei Höfler erfährst du, welche Optionen zu deinem Projekt passen.

Für Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse über das BAFA, mit individuellem Sanierungsfahrplan sind bis zu 20 Prozent möglich. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus kommt die KfW mit zinsgünstiger Finanzierung und Tilgungszuschuss ins Spiel. Alternativ kannst du Aufwendungen über §35c steuerlich geltend machen. Wichtig sind technische Mindestwerte, ein Energieeffizienz Experte bei BAFA Anträgen und die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Wir prüfen deine Förderfähigkeit, koordinieren die Schritte mit den richtigen Partnern und sorgen für präzises Aufmaß sowie normgerechte Montage. So holst du mehr aus deinem Budget heraus und steigerst Komfort, Energieeffizienz und Wert deiner Immobilie.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung Höfler

Montage und Auszahlung

Bekommen Sie Zuschüsse für Ihre Fenster?

Sie interessieren sich für neue Fenster?

Kein Problem.

Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten: Auch einige unserer Glas-Faltwände oder Wintergärten sind förderfähig.

Ist Ihr Haus älter als 2002?

Es tut uns leid.

Leider sind Häuser jüngeren Baudatums aktuell in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Sanierung Ihrer Fenster zur Seite.

Nutzen Sie Ihr Wohneigentum selbst oder vermieten Sie es?

Es sieht gut aus!

Ihre Fenster erfüllen bereits wesentliche Vorgaben um staatliche Zulagen zu erhalten! Lassen Sie uns direkt in die weitere Planung einsteigen.

Wen dürfen wir zurückrufen?

Weitere optionale Angaben
*Pflichtfelder

An wen dürfen wir das Infomaterial schicken?

Weitere optionale Angaben
*Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Fenster in Verbindung setzen.


Ihr Höfler Team

Zuschuss, Kredit oder steuerlich absetzen?

Alte Fenster sind oft echte Energiefresser: In unsanierten Häusern kann über die Fenster ein erheblicher Anteil der Heizwärme verloren gehen – moderne Systeme mit Zwei- oder Dreifachverglasung senken diesen Verlust deutlich und verbessern Komfort, Schallschutz und Sicherheit. Wie groß der Effekt ist, hängt vom Ausgangszustand ab (Baujahr, Verglasung, Dichtheit). Das Umweltbundesamt beziffert den Wärmeverlustanteil bei unsanierten Gebäuden über die Fenster mit rund 20–40 % – ein guter Hinweis, warum der Tausch sich lohnt. 

Für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme bekommst du Zuschüsse über die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen), abgewickelt vom BAFA. Das Wichtigste kurz und konkret:

  • Fördersatz: 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten (Grundförderung). Mit iSFP-Bonus (+5 %) sind 20 % möglich. 
  • Förderfähige Kosten: Bis 30.000 € pro Wohneinheit; mit iSFP bzw. Sonderfall bis 60.000 € – daraus ergeben sich bis zu 4.500 € (ohne iSFP) bzw. bis zu 12.000 € Zuschuss (mit iSFP). 
  • Mindestinvestition: bereits ab 300 € brutto. 
  • Gebäudealter: Der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen (Bestandsgebäude). 
  • Energie-Effizienz-Experte (EEE): Für den Antrag Pflicht. 
  • Technische Mindestwerte: Für neue Fenster gilt typischerweise Uw ≤ 0,95 W/m²K (Details: TMA/FAQ). 
  • Antragstellung: Vor Vorhabenbeginn beantragen (vor Beauftragung der Handwerksleistungen). 


Mehr Details zu förderfähigen Leistungen findest du im BAFA-Infoblatt (Stand 01.07.2025): www.bafa.de

Einzelne Fenster werden von der KfW nicht mehr als Einzelmaßnahme per Kredit gefördert. Gefördert wird der Fenstertausch im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus, z. B. über den KfW-Kredit 261 (mit Tilgungszuschuss, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe). Wenn du also „größer denkst“ und dein Haus insgesamt auf Effizienzhaus-Niveau bringst, kannst du Fenster darüber mitfinanzieren.

Alle Details zu den Fördermöglichkeiten und Anforderungen finden sich hier: www.kfw.de

Alternativ oder ergänzend kannst du Kosten steuerlich geltend machen:

  • § 35c EStG: 20 % der Aufwendungen über 3 Jahre verteilt, max. 40.000 € pro Objekt.
  • Voraussetzungen u. a.: Selbst genutzte Immobilie und mind. 10 Jahre alt zum Zeitpunkt der Maßnahme. 

Ein Steuerprofi hilft dir, die optimale Geltendmachung zu planen.

Unsere Fenster-Modelle und Hersteller

Lassen Sie uns Ihr Zuhause gestalten!

Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.

06051 60000 Kontaktformular
Matthias Höfler
Betriebsleiter/Prokurist