Ein Fenstertausch senkt den Energieverbrauch, verbessert den Wohnkomfort und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern. Gleichzeitig ist die Investition mit erheblichen Kosten verbunden. Je nach Gebäude, Umfang der Sanierung und persönlicher Situation kommen dafür unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten infrage.
Über die BAFA-Förderung erhalten Sie grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss für förderfähige energetische Maßnahmen. Liegt ein anerkannter individueller Sanierungsfahrplan vor, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozent gewährt werden – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenanteil, der 30.000 Euro übersteigt.
Alternativ oder ergänzend können ein KfW-Förderkredit oder der Steuerbonus nach § 35c EStG infrage kommen. Fenster Durchblick unterstützt Sie in Berlin und Umland bei der Auswahl geeigneter Fenster, der technischen Planung und der fachgerechten Umsetzung.
Stand der Förderinformationen: 3. August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien von BAFA, KfW und den zuständigen Behörden.
Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.
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1. Maßnahme planen lassen: Lassen Sie den Zustand der vorhandenen Fenster prüfen und ein Angebot für die geplante Sanierung erstellen.
2. Energieeffizienz-Experten einbinden: Der Experte prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die notwendige Technische Projektbeschreibung.
3. Bedingten Vertrag abschließen: Vor der Antragstellung wird ein Vertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
4. Förderantrag einreichen: Der BAFA-Antrag wird mit der Kennung der Technischen Projektbeschreibung eingereicht.
5. Maßnahme umsetzen: Nach der Antragstellung darf auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Mehr Planungssicherheit besteht, wenn zunächst der Zuwendungsbescheid abgewartet wird.
6. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Durchführung. Anschließend werden Verwendungsnachweis und Rechnungen beim BAFA eingereicht.
BAFA-Zuschuss
Geeignet, wenn Sie einzelne energetische Fenster oder Außentüren erneuern und einen direkten Zuschuss erhalten möchten. Ein Energieeffizienz-Experte ist erforderlich.
KfW-Ergänzungskredit
Geeignet, wenn Sie zusätzlich zu einem bereits bewilligten Zuschuss einen größeren Teil der Investition finanzieren möchten.
KfW-Kredit 261
Geeignet, wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist.
Steuerbonus
Geeignet für selbst nutzende Eigentümer, die die Maßnahme aus Eigenmitteln finanzieren und keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme nutzen.
Welche Variante wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der Investitionshöhe, dem Gebäude, der persönlichen Steuersituation und weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen ab.
Die BAFA-Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan können bei einer Wohneinheit in der Regel bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro.
Mit einem anerkannten iSFP können sich die förderfähigen Ausgaben auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozent gilt seit dem 21. Juli 2026 jedoch nur auf den Anteil über 30.000 Euro. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der maximale Zuschuss daher 10.500 Euro.
Für einzelne energetische Maßnahmen kann nach Bewilligung eines BAFA-Zuschusses der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 genutzt werden. Er ermöglicht einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Ist der Fenstertausch Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus, kann der KfW-Kredit 261 infrage kommen. Je nach erreichter Effizienzhausstufe sind Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich.
Es ist erlaubt, verschiedene Programme zu kombinieren, solange sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen. Für denselben Fenstertausch dürfen Sie nicht gleichzeitig BAFA-/KfW‑Zuschüsse und den Steuerbonus beanspruchen. Regionale Programme lassen sich dagegen oft mit Bundesförderungen verbinden.
Der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 ist ausdrücklich als Ergänzung zu einem bereits bewilligten BAFA- oder KfW-Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss muss bei Antragstellung des Kredits bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt worden sein.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG richtet sich an Eigentümer, die ihre selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren und den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanzieren. Man kann 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, über drei Jahre hinweg von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung sind ein Gebäudealter von mindestens zehn Jahren und die Ausführung durch ein Fachunternehmen.
Für BAFA- und KfW‑Förderungen ist die Einbindung eines Energie‑Effizienz‑Experten verpflichtend. Der Fachmann erstellt die technische Projektbeschreibung, begleitet die Maßnahme und sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Seine Kosten werden zu 50 % gefördert. Beim Steuerbonus ist kein Energieberater vorgeschrieben; dennoch müssen technische Mindeststandards eingehalten und von einem Fachbetrieb bescheinigt werden.
Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.
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