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Förderprogramme und Steuervorteile für neue Fenster
BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerbonus – wir zeigen, welche Förderung zu Ihrer Fenstersanierung in Linsengericht-Großenhausen passt.
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Förderung für neue Fenster: Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus nutzen

Ein Fenstertausch senkt den Energieverbrauch, verbessert den Wohnkomfort und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern. Gleichzeitig ist die Investition mit erheblichen Kosten verbunden. Je nach Gebäude, Umfang der Sanierung und persönlicher Situation kommen dafür unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten infrage.

Über die BAFA-Förderung erhalten Sie grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss für förderfähige energetische Maßnahmen. Liegt ein anerkannter individueller Sanierungsfahrplan vor, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozent gewährt werden – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenanteil, der 30.000 Euro übersteigt.

Alternativ oder ergänzend können ein KfW-Förderkredit oder der Steuerbonus nach § 35c EStG infrage kommen. Fenster Durchblick unterstützt Sie in Berlin und Umland bei der Auswahl geeigneter Fenster, der technischen Planung und der fachgerechten Umsetzung.

Stand der Förderinformationen: 3. August 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien von BAFA, KfW und den zuständigen Behörden.

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Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.

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Matthias Höfler
Betriebsleiter/Prokurist
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BAFA-Zuschuss für Fenstertausch

Der Austausch energetisch schlechter Fenster und Außentüren kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, bezuschusst werden. Die Grundförderung beträgt weiterhin 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise einer Wohneinheit können ohne individuellen Sanierungsfahrplan bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Grundzuschuss von 4.500 Euro.

Mit einem anerkannten individuellen Sanierungsfahrplan kann sich das förderfähige Investitionsvolumen auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Die Grundförderung von 15 Prozent gilt auf die gesamte förderfähige Summe. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent wird seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch auf den Betrag gewährt, der 30.000 Euro übersteigt. Bei förderfähigen Ausgaben von 60.000 Euro ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von 10.500 Euro:

  • 15 Prozent von 60.000 Euro: 9.000 Euro
  • 5 Prozent Bonus auf 30.000 Euro: 1.500 Euro
  • Gesamtzuschuss: 10.500 Euro

Bei genau 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben entsteht noch kein zusätzlicher iSFP-Bonus. Die Grundförderung beträgt in diesem Fall 4.500 Euro. Die neue Berechnung des iSFP-Bonus gilt seit dem 21. Juli 2026.

BAFA-Zuschuss für Fenstertausch (BEG EM)
Komplettsanierung finanzieren

KfW-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus

Der KfW-Kredit 261 ist nicht für einen isolierten Fenstertausch gedacht, sondern für eine umfassende energetische Sanierung, bei der das gesamte Gebäude eine definierte Effizienzhausstufe erreicht. Neue Fenster können dabei ein wichtiger Bestandteil des Sanierungskonzepts sein.

Je nach erreichter Effizienzhausstufe und zusätzlichen Kriterien sind Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 40 Prozent betragen und reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Für die Planung, Beantragung und Bestätigung ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.

Wichtiger Hinweis:
Planen Sie ausschließlich den Austausch einzelner Fenster, ist in der Regel die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Verbindung mit dem KfW-Ergänzungskredit relevanter als der KfW-Kredit 261.

KfW-Förderkredite für Sanierung und Einzelmaßnahmen
Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung

Steuerbonus nach § 35c EStG

Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können 20 Prozent der förderfähigen Kosten einer energetischen Sanierung direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: jeweils 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im darauffolgenden Jahr sowie 6 Prozent im dritten Jahr. Insgesamt sind maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt möglich.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Das Fachunternehmen muss die Einhaltung der technischen Anforderungen auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular bestätigen.

Zusätzlich benötigen Sie eine deutschsprachige Rechnung und einen Nachweis über die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Kombination mit BAFA-Zuschüssen, KfW-Förderkrediten oder anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Steuerbonus nach § 35c EStG
Lokal fördern lassen

Regionale Programme und kommunale Zuschüsse

Neben bundesweiten Programmen existieren regionale Förderungen. Städte wie München gewähren für ein 140 m²‑Haus Zuschüsse von 3.500 bis 5.040 Euro für neue Fenster, während in Hamburg im Bereich des Flughafens eine Sonderförderung von 75 % der Kosten für schalldichte Fenster angeboten wird. Solche Förderungen lassen sich häufig mit BAFA- und KfW-Programmen kombinieren. Ob es in Ihrem Bundesland oder Ihrer Kommune ähnliche Angebote gibt, verrät Ihnen unser Team oder die lokale Energieberatungsstelle.

Regionale Programme und kommunale Zuschüsse
Schritt für Schritt zur Förderung

Finanzierungstipps & Ablauf der Antragstellung

1. Maßnahme planen lassen: Lassen Sie den Zustand der vorhandenen Fenster prüfen und ein Angebot für die geplante Sanierung erstellen.

2. Energieeffizienz-Experten einbinden: Der Experte prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die notwendige Technische Projektbeschreibung.

3. Bedingten Vertrag abschließen: Vor der Antragstellung wird ein Vertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

4. Förderantrag einreichen: Der BAFA-Antrag wird mit der Kennung der Technischen Projektbeschreibung eingereicht.

5. Maßnahme umsetzen: Nach der Antragstellung darf auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Mehr Planungssicherheit besteht, wenn zunächst der Zuwendungsbescheid abgewartet wird.

6. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Durchführung. Anschließend werden Verwendungsnachweis und Rechnungen beim BAFA eingereicht.

Häufige Fragen zur Fensterförderung

BAFA-Zuschuss
Geeignet, wenn Sie einzelne energetische Fenster oder Außentüren erneuern und einen direkten Zuschuss erhalten möchten. Ein Energieeffizienz-Experte ist erforderlich.

KfW-Ergänzungskredit
Geeignet, wenn Sie zusätzlich zu einem bereits bewilligten Zuschuss einen größeren Teil der Investition finanzieren möchten.

KfW-Kredit 261
Geeignet, wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist.

Steuerbonus
Geeignet für selbst nutzende Eigentümer, die die Maßnahme aus Eigenmitteln finanzieren und keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme nutzen.


Welche Variante wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der Investitionshöhe, dem Gebäude, der persönlichen Steuersituation und weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen ab.

Die BAFA-Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan können bei einer Wohneinheit in der Regel bis zu 30.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro.

Mit einem anerkannten iSFP können sich die förderfähigen Ausgaben auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozent gilt seit dem 21. Juli 2026 jedoch nur auf den Anteil über 30.000 Euro. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der maximale Zuschuss daher 10.500 Euro.

Für einzelne energetische Maßnahmen kann nach Bewilligung eines BAFA-Zuschusses der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 genutzt werden. Er ermöglicht einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Ist der Fenstertausch Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus, kann der KfW-Kredit 261 infrage kommen. Je nach erreichter Effizienzhausstufe sind Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich.

Es ist erlaubt, verschiedene Programme zu kombinieren, solange sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen. Für denselben Fenstertausch dürfen Sie nicht gleichzeitig BAFA-/KfW‑Zuschüsse und den Steuerbonus beanspruchen. Regionale Programme lassen sich dagegen oft mit Bundesförderungen verbinden.

Der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 ist ausdrücklich als Ergänzung zu einem bereits bewilligten BAFA- oder KfW-Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss muss bei Antragstellung des Kredits bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt worden sein.

Der Steuerbonus nach § 35c EStG richtet sich an Eigentümer, die ihre selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren und den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanzieren. Man kann 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, über drei Jahre hinweg von der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung sind ein Gebäudealter von mindestens zehn Jahren und die Ausführung durch ein Fachunternehmen.

Für BAFA- und KfW‑Förderungen ist die Einbindung eines Energie‑Effizienz‑Experten verpflichtend. Der Fachmann erstellt die technische Projektbeschreibung, begleitet die Maßnahme und sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Seine Kosten werden zu 50 % gefördert. Beim Steuerbonus ist kein Energieberater vorgeschrieben; dennoch müssen technische Mindeststandards eingehalten und von einem Fachbetrieb bescheinigt werden.

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